gemeinsam stark 

Die Bürgerkarte macht Bürgerinitiativen und Vereine stark!

 

 

 

VORTEILE für Bürgerinitiativen und Vereine:

  • auch Nicht-Mitglieder können auf diese Weise den Verein oder das Förderprojekt kennenlernen und unterstützen
  • Die Bürgerkarte kann guten Gewissens verteilt werden, denn durch die allgemeine Fördernummer bleiben die Nutzer der Bürgerkarte anonym
  • Um bei der Bürgerkarte mitzumachen, müssen sich Bürger:innen nirgendwo anmelden oder registrieren
  • 100% der von den Anbietern bezahlten Gemeinwohlbeiträge werden an die Förderprojekte weitergeleitet
  • Die Bürgerkarte steigert die Idee und den Bekanntheitsgrad des Projektes
  • Dauerhaft finanzielle Mittel
  • Ein Förderprojekt muss nicht zwingend als Verein organisiert sein. Förderprojekt kann jedes, dem Gemeinwohl dienendes Bürgerprojekt sein. Also auch z.B. eine Schule oder ein Kindergarten.
  • Auch einzelne, zeitlich beschränkte und am Gemeinwohl orientierende Aktionen können Förderprojekt werden.

    

Die Bürgerkarte erfordert keine persönliche Daten

Das heißt:

Niemand wird durch die Bürgerkarte in seinem Einkaufsverhalten ausgeforscht oder zum Datenlieferanten. 



 

 

Das ist zu tun – so funktioniert's:

 

    1. Kostenfrei anmelden- hier anklicken

        Mit der Anmeldung erhält das Projekt eine Fördernummer und erscheint  in der Liste der Förderprojekte

 

    2. Einen Bürgerkarten-Flyer mit Ihrer Fördernummer drucken und verteilen

        Vorlagen zur individuellen Anpassung mit ihrem Logo und Textwunsch finden Sie hier

        Lohnt sich der Druck eines eigenen Flyers nicht, können bei uns kostenfrei bis zu 50 Blanko-Bürgerkarten

        angefordert werden. Blanko bedeutet: Die Fördernummer wird per Hand eingetragen.   

        Für Smartphone-Fans: die Bürgerkarte einscannen und als Foto vorzeigen 

 

3.  Sobald die Bürgerkarte mit Ihrer Fördernummer – egal ob analog oder digital – beim Einkauf vorgezeigt,

        oder bei Bestellungen angegeben wird, erhält Ihr Förderprojekt jedesmal 1,8 % vom Einkaufswert.

        Bei Verdopplungsaktionen sogar 3,6%.

 

1-2-3 - im Video ist alles nochmal kurz zusammengefasst

Stefan Gaar, von der Mediengaarage findet gut, dass gerade auch kleinere Vereine und

Förderprojekte, mit der Bürgerkarte eine faire Chance auf eine finanzielle Förderung haben.

 

 

Transparenz:

Bei  BÜRGER-vermögen-VIEL  werden 100% der von den Anbietern bezahlten Förderbeiträge an die Förderprojekte weitergeleitet.

Die Guthabenstände sind bei uns immer öffenlich auf der Webseite einsehbar unter: Liste der Förderprojekte

In der Spalte: Kontostand, sehen Sie das Gesamtguthaben. 

In der Spalte: ausbezahlt, sehen Sie, was davon bereits ausbezahlt wurde.

 

 

So erhalten Förderprojekte ihre Guthaben:

 

 

Als Stichtag für die Abrerechnung nehmen wir immer den 31. Dezember.

Ausbezahlt wird die Differenz zwischen "Kontostand" (Gesamtguthaben) abzüglich der davon schon ausbezahlten Beträge.  

Die Überweisung der Guthaben erfolgt immer am Anfang des Kalenderjahres.

 

 

 

 

 

 

Steuerliche Behandlung der Guthaben:

Die Begünstigung ist bei Vereinen buchhalterisch als sonstige wirtschaftliche Einnahme für Sponsoring zu behandeln.

Einnahmen durch Sponsoring im Ehrenamt können je nach Sachverhalt steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Handelt es sich zum Beispiel um Zuwendungen für den ideellen Bereich, dann steuerfrei. Handelt es sich um Einnahmen, die den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen,dann steuerpflichtig

Letzteres bedeutet:

Gemäß § 64 Abs. 3 AO sind Vereine von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit, soweit die wirtschaftlichen Einnahmen unter 45.000,00 € im Jahr (ab 2020) liegen. Liegen die wirtschatlichen Einnahmen darüber und macht der Verein einen Gewinn von mehr als  5.000 EUR, fallen Steuern an. 

 

Darum erhalten Förderprojekte keine Login - Daten zum BVV-Buchungsportal:

Anbieter und Verbraucher mit einer persönlichen Bürgerkarte (https://www.buerger-vermoegen-viel.de/verbraucher.php) erhalten mit ihrer Anmeldung Login-Daten in das Buchungsportal. Die Anbieter pflegen dort ihre Bürgerkartenumsätze ein und die Verbraucher können damit ihre persönlichen Umsätze kontrollieren. 

Aus Gründen des Datenschutzes erhalten Förderprojekte keine Login-Daten zum Buchungsportal. Förderprojekte könnten damit sehen, welche Verbraucher zugunsten ihres Projektes wann, wieviel und bei welchem Anbieter Einkaufen. Da bei der Bürgerkarte der Schutz der Privatsphäre oberste Priorität hat, erhalten Förderprojekte deshalb keine Login-Daten. 

 

Es gelten die AGBs für Förderprojekte.

 


1, Als Förderprojekt anmelden können sich alle am Gemeinwohl orientierten Projekte. Hierzu zählen beispielsweise Vereine, Kindergärten, Kirchengemeinden, Bürgereinrichtungen, usw. Die Freischaltung der Anmeldung erfolgt durch die für das Förderprojekt zuständigen Region/Initiative.

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