Verfassung der Gemeinwohl-Cities
Verfassung
Souveränität, Kreativität und das faire Miteinander von Wirtschaft und Gemeinwohl
sind die Grundpfeiler der Gemeinwohl-City.
Artikel 1:
Die Bürgerinnen und Bürger sind der Souverän. Sie entscheiden mit der
Bürgerkarte und im Bürgerparlament, was finanziert wird.
Artikel 2:
Jede dem Gemeinwohl dienende Projektidee kann sich über
die Bürgerkarte oder über das Bürgerparlament finanzieren lassen.
Artikel 3:
Zur Finanzierung der Projektideen stellen die Unternehmen
der City einen umsatzbezogenen Gemeinwohl-Beitrag zur Verfügung
Erläuterung