regional und fair

 

Die Bürgerkarte ist Empfehlungsmarketing

zugunsten des lokalen Handels,

lokaler Firmen und Unternehmen 

kombiniert mit starken Anreizen fürs regionale B2B

 

 

 

Vorteile für ihr Unternehmen:

  • Ihr Unternehmen wird von den Förderprojekten und deren Mitgliedern empfohlen
  • Ohne Umsatz keine Kosten! Nur im Falle von Kundenumsätzen fallen Kosten an. 
  • Nicht nur der Handel, sondern alle Unternehmen, Handwerk, Gastronomie und alle Dientstleiter, sowie auch die ausschließlich im B2B-Bereich tätigen Unternehmen sind bei BÜRGER-vermögen-VIEL mit einbezogen.
  • durch die Anreize im B2B-Bereich sind nicht nur die Förderprojekte und deren Mitglieder potentielle Kunden, sondern zugleich auch alle Anbieter  
  • "Sowiesokosten" für Marketing und das Gemeinwohl werden durch die Bürgerkarte öffentlichkeitswirksam mit einem Umsatz verbunden 
  • Kundenkarte inklusive – Sie können ohne Mehrkosten zum Herausgeber Ihrer eigenen Bürgerkarte mit Ihrem Firmenlogo und einem Ihnen besonders am Herzen liegenden Förderprojekt werden.

 

 

Franz Kellner, Geschäftsführer der beiden Modehäuser Obermaier Moden zur Bürgerkarte:

"Mit der Bürgerkarte binden wir unsere Kunden aktiv in unser Sponsoring mit ein."

Das Ergebnis: zusätzliche Kundenumsätze in Höhe von 70.000 Euro innerhalb eines Jahres.

 


 

Unschlagbar günstig - Nur bei Umsätzen fallen auch Kosten an!

  • Wir sind ein Bürgerprojekt und distanzieren uns bewusst von erhöhten Gebühren zulasten der teilnehmenden und sich für das Gemeinwohl engagierenden Unternehmen

  • Sie bezahlen keinen Monatsbeitrag

  • Sie benötigen kein spezielles Kartenlesegerät

  • Die Einrichtungspauschale beträgt einmalig 120,- Euro

Nur bei Kundenumsätzen entstehen Kosten in folgender Höhe:

1. Die Servicegebühr beträgt 1,0%. 

Die Servicegebühr dient ausschließlich der Kostendeckung für den Betrieb und Unterhalt der Plattform, für Hosting und Lizenzgebühren, für den Einzug und die Weiterleitung der Förderbeträge, für den Betrieb der Server und für die Marketingaktivitäten. Eventuelle Überschüsse werden reinvestiert.

2. Der Gemeinwohl-Beitrag für die Vereine, Förderprojekte und für das Bürgerparlament beträgt 2,0 % vom Kundenumsatz und kann durch den Regionalbonus auf  0,0 % reduziert werden

 

Kostenbeispiel  -----  Kosten fallen nur an, wenn Umsätze entstehen!

Für     500,00 € Umsatz/Monat entstehen max.    15,- €    diese können durch den Regionalbonus auf  5,- € reduziert werden. 

Für  5.000,00 € Umsatz/Monat  entstehen max. 150,- €    diese können durch den Regionalbonus auf  50,- € reduziert werden.

Für 10.000,00 € Umsatz/Monat entstehen max.  300,- €   diese können durch den Regionalbonus auf 100,- € reduziert werden

 

Steuer und Buchhaltung:

Anfallende Beträge sind buchhalterisch Marketingkosten.

Sie erhalten darüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

 

Der Regionalbonus: 

Werden Kundenumsätze in die BVV-Buchungsplattform eingebucht, entstehen in der Datenbank virtuelle B2Bees1

Als Unternehmen können Sie die B2Bees

  • 1. kostenpflichtig gegen den Gemeinwohlbeitrag in Höhe von 2,0 % auflösen. Ihr virtuelles B2Bee-Konto steht dann wieder auf Null.
  • 2. die virtuellen B2Bees an andere Anbieter weitergeben* (siehe Erläuterung).  Je mehr B2Bees Sie weitergeben, desto weniger B2Bees müssen von Ihnen kostenpflichtig aufgelöst werden. Als Anbieter im Netzwerk aktiv zu werden lohnt sich also. 

Erläuterung: Anbieter erhalten eine spezielle Anbieter-Bürgerkarte. Wird bei Bestellungen oder beim Einkaufen diese Nummer angegeben, wandert je Euro Umsatz ein virtueller B2Bee von Ihrem B2Bee-Konto auf das B2Bee-Konto des Anbieters, welcher den Umsatz gemacht hat. Nun hat dieser Anbieter Ihre B2Bees. Für Sie hat dies den Vorteil, dass Sie diese B2Bees nicht mehr kostenpflichtig auflösen müssen. Für den anderen Anbieter hat es den Vorteil, dass er mit Ihnen ins Geschäft gekommen ist. Jeder gewinnt. Regionale Wirtschaftsbeziehungen werden gestärkt. Alles in einem Video erklärt finden Sie HIER 

Werden die B2Bees weder aufgelöst noch an andere Anbieter weitergegeben, sondern einfach nur gesammelt, entstehen je B2Bee "Parkgebühren" in Höhe von 0,3% im Monat.

 


 

1. B2Bees sind weder Geld, Regionalgeld, noch ein alternatives Zahlungsmittel. Es kann mit ihnen nichts gekauft oder eingetauscht werden. Sie dienen ausschließlich der Ermittlung eventuell anfallender Parkgebühen und Gemeinwohlbeiträge. Alle Bezahlvorgänge finden ausschließlich in Euro statt. 

2. Dies geschieht durch einen vom Anbieter ausgelösten Buchungsvorgang im BVV-Buchungssystem.

Hinweis: In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Teil der entstehenden B2Bees im B2B-Bereich zirkuliert. Solange die B2Bees im Anbieternetzwerk zirkulieren und nicht aufgelöst werden, werden auch keine Gemeinwohlbeiträge fällig. Da für die zirkulierenden B2Bees jedoch Parkgebühren anfallen, erhalten die Förderprojekte dadurch auch dann ihre Guthaben, wenn die B2Bees von den Anbietern noch nicht gegen einen Gemeinwohlbeitrag aufgelöst wurden.  

 

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