Die Bürgerkarte ist Empfehlungsmarketing
zugunsten des lokalen Handels,
lokaler Firmen und Unternehmen
kombiniert mit starken Anreizen fürs regionale B2B
Vorteile für ihr Unternehmen:
- Ihr Unternehmen wird von den Förderprojekten und deren Mitgliedern empfohlen
- Ohne Umsatz keine Kosten! Nur im Falle von Kundenumsätzen fallen Kosten an.
- Nicht nur der Handel, sondern alle Unternehmen, Handwerk, Gastronomie und alle Dientstleiter, sowie auch die ausschließlich im B2B-Bereich tätigen Unternehmen sind bei BÜRGER-vermögen-VIEL mit einbezogen.
- durch die Anreize im B2B-Bereich sind nicht nur die Förderprojekte und deren Mitglieder potentielle Kunden, sondern zugleich auch alle Anbieter
- "Sowiesokosten" für Marketing und das Gemeinwohl werden durch die Bürgerkarte öffentlichkeitswirksam mit einem Umsatz verbunden
- Kundenkarte inklusive – Sie können ohne Mehrkosten zum Herausgeber Ihrer eigenen Bürgerkarte mit Ihrem Firmenlogo und einem Ihnen besonders am Herzen liegenden Förderprojekt werden.
Franz Kellner, Geschäftsführer der beiden Modehäuser Obermaier Moden zur Bürgerkarte:
"Mit der Bürgerkarte binden wir unsere Kunden aktiv in unser Sponsoring mit ein."
Das Ergebnis: zusätzliche Kundenumsätze in Höhe von 70.000 Euro innerhalb eines Jahres.
Unschlagbar günstig - Nur bei Umsätzen fallen auch Kosten an!
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Ohne Umsatz keine Kosten!
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Sie bezahlen keinen Monatsbeitrag
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Sie benötigen kein Kartenlesegerät
Kostenbeispiel ----- Kosten fallen nur an, wenn Umsätze entstehen!
Für 500,00 € Umsatz/Monat entstehen max. 15,- € diese können durch den Regionalbonus auf 5,- € reduziert werden.
Für 5.000,00 € Umsatz/Monat entstehen max. 150,- € diese können durch den Regionalbonus auf 50,- € reduziert werden.
Für 10.000,00 € Umsatz/Monat entstehen max. 300,- € diese können durch den Regionalbonus auf 100,- € reduziert werden
Steuer und Buchhaltung:
Anfallende Beträge sind buchhalterisch Marketingkosten.
Sie erhalten darüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Der Regionalbonus:
Werden Kundenumsätze in die BVV-Buchungsplattform eingebucht, entstehen in der Datenbank virtuelle B2Bees1.
Die virtuellen B2Bees können von Ihnen an andere Anbieter weitergeben werden, indem Sie bei anderen Anbietern Waren und Dienstleistungen beziehen.
Ihr Unternehmen ist dann vom Gemeinwohlbeitrag freigestellt.
Als Anbieter im Netzwerk aktiv zu werden lohnt sich also.
1. B2Bees sind weder Geld, Regionalgeld, noch ein alternatives Zahlungsmittel. Es kann mit ihnen nichts gekauft oder eingetauscht werden. Sie dienen ausschließlich der Ermittlung der Gemeinwohlbeiträge. Alle Bezahlvorgänge finden ausschließlich in Euro statt.